Praxis-Websites für Ärztinnen und Ärzte in Hessen.

Von Frankfurt am Main bis Fulda: handgeschriebene Websites für Arztpraxen, Zahnärzte und MVZ in Hessen – mit den richtigen Impressum-Angaben für Ihr Bundesland, lokalem SEO und persönlicher Betreuung per Video.

  • Hessen
  • Impressum fürs Land
  • Betreuung per Video
Kurz gesagt

Für eine Praxis-Website in Hessen gelten bundesweit dieselben Regeln – mit einem Unterschied im Impressum: Zuständig ist die Landesärztekammer Hessen; bei Vertragsärzten wird üblicherweise die Kassenärztliche Vereinigung Hessen genannt. Wir bauen Ihre Website komplett per Video und richten Inhalte und Google-Profil auf Ihren Ort aus.

Ärztekammer
Landesärztekammer Hessen
KV
KV Hessen
Datenschutz
Landesaufsicht
Hessen

Was Praxen in Hessen wissen sollten.

Im Rhein-Main-Gebiet ist der Anteil internationaler Patientinnen und Patienten hoch. Eine englische Fassung der wichtigsten Seiten ist hier oft eine der wirksamsten Erweiterungen.

Impressum für Arztpraxen: Pflichtangaben & Muster
Zuständige Stellen in Hessen · Stand 11/2026
ÄrztekammerLandesärztekammer Hessen
Kassenärztliche VereinigungKassenärztliche Vereinigung Hessen
BerufsordnungBerufsordnung der zuständigen Kammer – im Impressum mit Link angeben
Datenschutz-AufsichtHessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Zahnarztpraxenentsprechend Landeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Vereinigung

Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Angaben Ihrer Kammer.

Vor Ort gefunden

Für Praxen in ganz Hessen.

Patienten suchen nach Leistung und Ort. Deshalb richten wir Seitentitel, Leistungsseiten, strukturierte Daten und Ihr Google-Unternehmensprofil auf Ihre Stadt oder Ihren Stadtteil aus.

Frankfurt am MainWiesbadenKasselDarmstadtOffenbachGießenMarburgFuldaund überall dazwischen
  • Hausarzt Frankfurt am Main neue Patienten
  • Zahnarzt Wiesbaden Angstpatienten
  • Hautarzt Kassel Termin
  • Kinderarzt Darmstadt
ExklusivDas 24/24-Versprechen

24 Stunden bis zur Antwort.
24 Stunden bis zum ersten Entwurf.

Andere schicken nach Tagen ein Angebot als PDF. Wir antworten innerhalb eines Werktags persönlich – und zeigen Ihnen 24 Stunden nach dem Briefing den ersten Entwurf Ihrer Startseite, live im Browser.

24Stunden

Persönliche Antwort

Auf jede Anfrage – mit ehrlicher Einschätzung und Richtpreis. Kein Callcenter, kein Ticket.

24Stunden

Erster Designentwurf

Ihre Startseite für Desktop und Smartphone – echt programmiert, keine Skizze, kein Baukasten.

Live-Frist

Wenn Sie jetzt anfragen, antworten wir spätestens bis

innerhalb von 24 Stunden (werktags)
Jetzt anfragen
  1. JetztAnfrage60 Sekunden
  2. ≤ 24 hAntwortpersönlich
  3. TerminBriefing30 Min. per Video
  4. ≤ 24 hEntwurflive im Browser
  5. 4–6 WochenLivegangFestpreis

Gilt werktags (Montag bis Freitag, ohne bundesweite Feiertage). Anfragen am Wochenende zählen ab Montag, 8 Uhr. Der Entwurf zeigt die Startseite auf Grundlage des Briefings; Texte, Unterseiten und Feinschliff folgen im Projekt.

Häufige Fragen

Fragen von Praxen in Hessen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie kurz – die Antwort kommt persönlich, ohne Verkaufsgespräch.

Frage stellen

Zuständig ist die Landesärztekammer Hessen. Dazu kommen die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat der Verleihung und ein Hinweis auf die Berufsordnung der Kammer. Bei Vertragsärzten wird üblicherweise auch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen genannt. Ein Muster finden Sie in unserem Ratgeber zum Impressum.

Ja. Wir betreuen Praxen in ganz Deutschland: Erstgespräch, Briefing und Abstimmungen laufen per Video oder Telefon, jeden Zwischenstand sehen Sie live im Browser. Für Praxisfotos vermitteln wir auf Wunsch Fotografinnen und Fotografen in Ihrer Region.

Unsere Preise gelten bundesweit gleich: ab 590 € für den Praxisstart, ab 990 € für eine vollständige Praxis-Website und ab 2.890 € für ein MVZ. Reisekosten fallen nicht an, weil wir digital arbeiten.

Für Arztpraxen in Hessen ist die Aufsichtsbehörde: Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Sie wird in der Datenschutzerklärung als zuständige Behörde für Beschwerden genannt.