Praxis-Websites in allen 16 Bundesländern.
Wir arbeiten für Arztpraxen in ganz Deutschland – digital, persönlich und mit den richtigen Angaben für Ihr Bundesland. Wählen Sie Ihr Land und sehen Sie, welche Kammer, KV und Datenschutzaufsicht für Ihr Impressum zuständig sind.
- Ganz Deutschland
- Impressum-Angaben je Land
- Alles per Video
Arztpraxen in allen Bundesländern brauchen im Impressum die Angaben ihrer zuständigen Ärztekammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und die Berufsordnung; Vertragsärzte nennen üblicherweise ihre Kassenärztliche Vereinigung. Welche Stellen das sind, unterscheidet sich je Land – in Nordrhein-Westfalen sogar je Landesteil.
24 Stunden bis zur Antwort.
24 Stunden bis zum ersten Entwurf.
Andere schicken nach Tagen ein Angebot als PDF. Wir antworten innerhalb eines Werktags persönlich – und zeigen Ihnen 24 Stunden nach dem Briefing den ersten Entwurf Ihrer Startseite, live im Browser.
Persönliche Antwort
Auf jede Anfrage – mit ehrlicher Einschätzung und Richtpreis. Kein Callcenter, kein Ticket.
Erster Designentwurf
Ihre Startseite für Desktop und Smartphone – echt programmiert, keine Skizze, kein Baukasten.
Wenn Sie jetzt anfragen, antworten wir spätestens bis
innerhalb von 24 Stunden (werktags)- JetztAnfrage60 Sekunden
- ≤ 24 hAntwortpersönlich
- TerminBriefing30 Min. per Video
- ≤ 24 hEntwurflive im Browser
- 4–6 WochenLivegangFestpreis
Gilt werktags (Montag bis Freitag, ohne bundesweite Feiertage). Anfragen am Wochenende zählen ab Montag, 8 Uhr. Der Entwurf zeigt die Startseite auf Grundlage des Briefings; Texte, Unterseiten und Feinschliff folgen im Projekt.
Fragen zu den Bundesländern.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie kurz – die Antwort kommt persönlich, ohne Verkaufsgespräch.
Frage stellenDie meisten Regeln gelten bundesweit – Digitale-Dienste-Gesetz, Heilmittelwerbegesetz, DSGVO. Unterschiede gibt es vor allem bei den zuständigen Stellen: Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung, Berufsordnung und Datenschutzaufsicht. Diese Angaben gehören ins Impressum und in die Datenschutzerklärung.
Historisch bedingt gibt es in Nordrhein-Westfalen die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe, jeweils mit eigener Kassenärztlicher Vereinigung. Welche zuständig ist, richtet sich nach dem Ort der Praxis.